Die Mayflower-Entscheidung des BGH ließ offen, wem die Dynamikcourtage letztlich gehört. Unklar blieb, welche Anforderungen an ein "gemeinsames Verständnis" zu stellen sind, dass ein Anspruch auf Dynamikprovision für nachvertragliche Erhöhungen nicht schon mit Vermittlung der Grundversicherung erworben ...Den vollständigen Artikel lesen ...