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Finanzministerium beharrt auf fristgerechter Kassenumrüstung

DJ Finanzministerium beharrt auf fristgerechter Kassenumrüstung

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundesfinanzministerium bleibt bei der Umrüstung von Kassensystemen hart und stellt sich Plänen der Länder nach einer erneuten Fristverlängerung entgegen. Das Ministerium hat am Freitag angeordnet, dass die Finanzbehörden der Bundesländer die Umrüstung wie geplant ab Oktober eingeführt haben müssen, erklärte eine Sprecherin. Mit der Umrüstung will das Ministerium Steuerbetrug und Manipulationen an Registrierkassen einen Riegel vorschieben.

"Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums sind unterschiedliche Regelungen der Länder hier auch nicht zielführend. Da würde eine uneinheitliche bundesweite Rechtsanwendung kommen, die den Bürgern nicht plausibel und nachvollziehbar erklärbar ist", erklärte Kristina Wogatzki, Sprecherin im Finanzministerium, am Montag auf der Regierungspressekonferenz. "Deswegen wurden die Finanzbehörden der Länder gebeten, ihre angekündigten Regelungen nicht umzusetzen. Wir sehen das auch nicht für erforderlich, weil die Kasseninhaber und die Kassenhersteller genügend Zeit hatten, sich auf die neue Rechtslage einzurichten."

Umsetzung war bereits bis Ende September verschoben 

Das Gesetz sei seit 2016 bekannt und mit Verbänden breit diskutiert. "Jeder hatte genügend Zeit, sich da einzurichten", so Wogatzki.

Um die Kassen manipulationssicher zu machen, müssen laut einer seit Jahresbeginn geltenden Gesetzesregelung alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit Kassenfunktion durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden. Das Finanzministerium hatte aber den Verwendern von Registrierkassen nach einer Vereinbarung mit den Ländern bereits einen Aufschub bis zum 30. September gewährt.

Allerdings hatten die Finanzverwaltungen nach einem Vorstoß mehrerer Bundesländer angekündigt, dass Kassensysteme weiterhin bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet werden würden, wenn eine TSE-Einrichtung bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt oder der Einbau verbindlich in Auftrag gegeben worden seien.

Mit dem vom Bundestag bereits Ende 2016 beschlossenen Gesetz können Verstöße als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Vorgesehen ist auch eine Belegausgabepflicht.

(Mitarbeit: Andreas Kißler)

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/sha

(END) Dow Jones Newswires

September 14, 2020 07:20 ET (11:20 GMT)

Copyright (c) 2020 Dow Jones & Company, Inc.

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