Das Elterngeld bemisst sich bei abhängig Beschäftigten in der Regel an dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt eines Kindes. Bei Selbstständigen wird meist das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr betrachtet. Doch wie wird es steuerlich bewertet, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig ...Den vollständigen Artikel lesen ...