Auf Dienstreisen sind Beschäftigte gesetzlich unfallversichert, allerdings nicht rund um die Uhr. Die konkrete Tätigkeit auf einer Dienstreise muss, ebenso wie am Arbeitsplatz, mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem wesentlichen Zusammenhang stehen und diesem dienen. Dies hat das Hessische Landessozialgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...