Der Berliner Senat hat das Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" für rechtlich zulässig erklärt. Kommen im nächsten Jahr ausreichend Unterschriften zusammen, folgt ein Volksentscheid. Die Aktionäre des DAX-Aufsteigers und zweitgrößten deutschen Wohnungskonzerns müssen aber jetzt nicht in Panik verfallen. Es gibt eine Hintertür.Wie die Senatsverwaltung für inneres und Sport am Donnerstagmittag mitteilte, ist das Volksbegehren formal zulässig, da eine ausreichende Zahl von Unterstützungsunterschriften ...Den vollständigen Artikel lesen ...