Ein Entwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sieht vor, dass Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln von Unternehmen so vorzuhalten sind, dass sie der zuständigen Behörde innerhalb von 24 Stunden nach Aufforderung elektronisch übermittelt werden können. Im QS-System ist die genannte Frist bereits seit über 12...Den vollständigen Artikel lesen ...