Mit einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein Urteil des Landgerichts (LG) Osnabrück vom Mai 2020 bestätigt und die Berufung einer Klägerin zurückgewiesen, die in einer Kirche gestürzt war und Schmerzensgeld dafür verlangte. Dieses und das angefochtene Urteil sind damit vorläufig ...Den vollständigen Artikel lesen ...