von Simone Gröneweg, Euro am SonntagIch habe 2010 ein Forward-Darlehen vereinbart. Die Zinsbindung läuft bis 2023. Kann ich schon in diesem Jahr kündigen? Schließlich wurde der Vertrag vor zehn Jahren abgeschlossen.€URO AM SONNTAG: Private Kreditnehmer genießen für Baufinanzierungen gemäß Paragraf 489Bürgerliches ...Den vollständigen Artikel lesen ...