DJ Unionsfraktion: Virtuelle Hauptversammlungen auch 2021 erlauben
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Die Unionsfraktion im Bundestag hat gefordert, Aktiengesellschaften sollten auch im Jahr 2021 die Hauptversammlungen wegen der Pandemie online stattfinden lassen dürfen. Aktuell sind die Regelungen bis Ende 2020 befristet. Allerdings kann die Geltungsdauer um ein Jahr bis Ende 2021 durch eine Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums verlängert werden. Unionsabgeordnete forderten jedoch, dass es zuvor Nachbesserungen am existierenden Gesetz geben müsse.
Der verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, sagte, es sei "gut und richtig", dass man bereits in diesem Jahr Aktiengesellschaften rechtssichere virtuelle Hauptversammlungen erlaubt und damit die Handlungsfähigkeit der Unternehmen sichergestellt habe.
"Wir werden aber auf absehbare Zeit auch weiterhin mit den Einschränkungen durch das Coronavirus leben müssen. Daher müssen wir den Aktiengesellschaften auch für die kommende Hauptversammlungssaison die Möglichkeit an die Hand geben, ihre Aktionärsversammlungen rechtssicher und unter angemessener Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes der Hauptversammlungsteilnehmer durchführen zu können", so Luczak. "Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass dabei die vollumfängliche Ausübung der Aktionärsrechte gewahrt bleibt."
Kritische Prüfung des Gesetzes
Daher müsse das Gesetz hinsichtlich der Ausübung der Rechte der Aktionäre einer "kritischen Überprüfung unterzogen" und, wo notwendig, adjustiert werden müsse. Der für das Thema zuständige Berichterstatter und CDU-Abgeordnete Heribert Hirte erklärte, die Praxis der virtuellen Hauptversammlungen habe deutlich gezeigt, dass Aktionärsrechte vielerorts nur unzureichend berücksichtigt würden. "Nicht zuletzt der Wirecard-Skandal hat gezeigt, wohin eine unzureichende Corporate Governance führt", so Hirte. Deshalb möchte die CDU die derzeitigen Regeln für die virtuelle Hauptversammlung schon jetzt nachbessern. Auch sei es ihr wichtig, dass Rechtsverkürzungen - auch aus verfassungsrechtlichen Gründen - nur so weit reichen, wie dies durch die Corona-Krise geboten ist, sagte Hirte.
Im Mittelpunkt der Änderungen steht für die Unionsfraktion die Verbesserung der Teilhabe durch die Gewährung von Einsichtnahme in das Verzeichnis der durch Briefwahl teilnehmenden Aktionäre und durch die Streichung der verkürzten Einladungsfristen. Auch will die Fraktion das Fragerecht der Aktionäre verbessern. Zudem sei eine bislang fehlende Regelung für die Antragsrechte nachzuholen. "Durch all diese Punkte stärken wir auch generell den Kapitalmarktstandort Deutschland", so Hirte.
Angesichts der Corona-Krise hatte die Bundesregierung im Frühjahr für dieses Jahr ein Gesetz vorgeschlagen, dass Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) oder Europäischen Aktiengesellschaften ("Societas Europaea" - SE) zu einer präsenzlosen Hauptversammlung einladen dürfen. Laut Gesetz haben Aktionäre danach nur eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeiten. Die Frist zur Durchführung der Hauptversammlung wurde von bisher acht Monaten auf das gesamte Geschäftsjahr verlängert, die zur Einberufung auf 21 Tage reduziert. Auch darf der Vorstand ohne Satzungsregelung Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn vornehmen. Ähnliche Erleichterungen gelten für Stiftungen, Vereine und Genossenschaften.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/apo
(END) Dow Jones Newswires
September 21, 2020 06:39 ET (10:39 GMT)
Copyright (c) 2020 Dow Jones & Company, Inc.