DJ EuG: Beitragsbeschluss des Abwicklungsausschusses SRB für 2017 nichtig
Von Hans Bentzien
FRANKFURT/LUXEMBURG (Dow Jones)--Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die vorab von Banken erhobenen Beiträge zum Abwicklungsfonds SRF (Single Resolution Fund) für 2017 für nichtig und teilweise rechtswidrig erklärt. Es gab damit einer Klage dreier Banken, darunter die Landesbank Baden-Württemberg, recht. Wichtigster Grund: Nicht ausreichende Begründung der Beitragshöhe durch den Abwicklungsausschuss (SRB - Single Resolution Board) und mangelnde Transparenz.
Der SRB, eine Agentur der Europäischen Union, legt jährlich die im Voraus erhobenen Beiträge von rund 3.500 Finanzinstituten zum SRF fest. Diese Beiträge werden von den nationalen Abwicklungsbehörden bei den Instituten erhoben und an den SRF übertragen. Mit Beschluss vom 11. April 2017 legte der SRB die im Voraus erhobenen Beiträge der Institute fest, zu denen die LBBW, die Hypo Vorarlberg Bank und die Portigon AG zählen. Die Institute erhoben beim EuG Klage auf Nichtigerklärung des SRB-Beschlusses, der dieser nun stattgab.
Laut EuG hat der SRB den klagenden Banken keine spezifische Begründung für deren SRF-Beitrag gegeben, sondern lediglich mitgeteilt, dass sich dieser aus dem Anteil ihrer Verbindlichkeiten an den Verbindlichkeiten aller rund 3.500 beitragspflichtigen Institute ergebe. Im Hinblick auf das Risikoprofil sei mitgeteilt worden, dass dieses im Verhältnis zu den Risikoprofilen der anderen Institute nach den vorgesehenen Indikatoren bewertet worden sei.
Die Beitragsberechnung der drei klagenden Institute weist laut EuG eine "inhärente Intransparenz" auf, da sie im Wege einer wechselseitigen Abhängigkeit auf diesen Daten beruhe. "Diese Institute sind anhand der ihnen gegebenen Begründung nicht in der Lage, die Höhe ihrer Beiträge zu überprüfen, obwohl es sich dabei um den entscheidenden Bestandteil des Beschlusses des SRB handelt, soweit er sie betrifft", merkt das Gericht an.
Laut EuG wird der Verstoß gegen die Begründungspflicht bezüglich des Risikoprofils der LBBW durch eine teilweise Rechtswidrigkeit der Delegierten Verordnung 2015/63 der EU-Kommission verursacht. Die Kommission muss ihre Verordnung deshalb korrigieren. Laut Gericht bleibt der nichtige Beitragsbeschluss für die LBBW sechs Monate lang rechtskräftig.
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September 23, 2020 06:30 ET (10:30 GMT)
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