Die Deutsche Bank muss laut einem aktuellen Urteil nicht für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften der Hamburger Privatbank M.M.Warburg mithaften. Das hat das Landgericht Frankfurt am Mittwoch entschieden und eine entsprechende Klage abgewiesen. Eine gute Nachricht für die Großbank - schließlich geht es im viel Geld. "Die Privatbank Warburg ist originäre Steuerschuldnerin und hat die Steuern daher auch im Verhältnis zur Deutschen Bank primär zu tragen", entschied die 18. Zivilkammer des Frankfurter ...Den vollständigen Artikel lesen ...