
Regulierter Markt - Prime Standard
Handel ex-Abspaltung am 28. September 2020
Siemens Aktiengesellschaft,
Berlin und München
Die Siemens AG als übertragende Gesellschaft und die Siemens Energy AG als übernehmende Gesellschaft haben am 22. Mai 2020 einen Abspaltungs- und Übernahmevertrag geschlossen. Entsprechend hat die Siemens AG einen Teil-Kommanditanteil an der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG und korrespondierende Geschäftsanteile an der Siemens Gas and Power Management GmbH, der Komplementärin der Siemens Gas and Power GmbH & Co. KG, im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 Umwandlungsgesetz auf die Siemens Energy AG als übernehmende Gesellschaft übertragen.
Als Gegenleistung gewährt die Siemens Energy AG den Aktionären der Siemens AG kostenfrei neue Aktien der Siemens Energy AG.
Mit Wirksamwerden der Abspaltung sind die Aktionäre der Siemens AG im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Siemens AG zugleich Aktionäre der Siemens Energy AG geworden. Dabei sieht der Abspaltungs- und Übernahmevertrag ein Zuteilungsverhältnis von 2:1 vor.
Dies bedeutet, dass ein Aktionär der Siemens AG für jeweils zwei auf den Namen lautende Stückaktien der Siemens AG (ISIN DE0007236101) eine auf den Namen lautende Stückaktie der Siemens Energy AG (ISIN DE000ENER6Y0) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 und ausgestattet mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Oktober 2019 erhält.
Daher werden antragsgemäß die an der hiesigen Börse lieferbaren
auf den Namen lautenden Stammaktien
ISIN: DE0007236101
ab Montag, den 28. September 2020, "ex-Abspaltung"
gehandelt und notiert.
Vorgang: Abspaltung
Betroffene ISIN: DE0007236101
ex-Notierung: 28.09.2020
Frankfurt am Main, den 25. September 2020
Frankfurter Wertpapierbörse
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