Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sehen in den US-Sanktionen gegen deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der Ostseepipeline Nord Stream 2 keinen eindeutigen Verstoß gegen das Völkerrecht. Solange die USA maßvoll agierten und sich auf den Schutz nationaler Sicherheitsinteressen und die negativen Auswirkungen auf die eigene Wirtschaft beriefen, "kann das Völkerrechts dem Ergreifen von extraterritorialen Sanktionen nur wenig entgegensetzen", heißt es in einem Gutachten, das die Linken-Außenpolitikerin ...Den vollständigen Artikel lesen ...