Die Centralschweizerische Kraftwerke AG kann Rückstellungen auflösen. Die Regulierungsbehörde hat für drei Jahre aus der Vergangenheit nun festgelegt, welche Kosten angerechnet werden dürfen.
Luzern - Die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW) kann Rückstellungen auflösen. Die Regulierungsbehörde hat für drei Jahre aus der Vergangenheit nun festgelegt, welche Kosten angerechnet werden dürfen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) habe mittels Verfügung die von CKW anrechenbaren Energiekosten in der Grundversorgung für die Geschäftsjahre 2009/10 bis 2012/13 festgelegt...Den vollständigen Artikel lesen ...
Luzern - Die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW) kann Rückstellungen auflösen. Die Regulierungsbehörde hat für drei Jahre aus der Vergangenheit nun festgelegt, welche Kosten angerechnet werden dürfen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) habe mittels Verfügung die von CKW anrechenbaren Energiekosten in der Grundversorgung für die Geschäftsjahre 2009/10 bis 2012/13 festgelegt...Den vollständigen Artikel lesen ...