
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: freenet AG
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - 4. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 22. September 2020 bis zum 28. September 2020 wurden insgesamt 165.357 Aktien (ISIN DE000A0Z2ZZ5) zurückerworben. Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien innerhalb von der freenet AG vorgegebener Zeiträume unabhängig und unbeeinflusst von der freenet AG trifft. Im Zeitraum vom 22. September 2020 bis zum 28. September 2020 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 01. September 2020 bis einschließlich 28. September 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 890.774 Stück. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der freenet AG unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht (www.freenet-group.de/investor-relations/aktie). Hamburg, im September 2020 freenet AG 29.09.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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1137506 29.09.2020