Das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium haben Referentenentwürfe für eine Reform des Mietspiegelrechts vorgelegt. Demnach können Mieterhöhungen für Wohnungen, für die ein qualifizierter Mietspiegel Angaben enthält, künftig nur mit diesem Mietspiegel oder mit einem Sachverständigengutachten ...Den vollständigen Artikel lesen ...