Lausanne (ots) - Die Statistik der 6534 gesamtschweizerisch vorgenommenen Testkäufe im Jahr 2019 zeigt, dass in 20,3 % der Kaufversuche durch Minderjährige der Alkohol illegal verkauft wurde. Dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber den Vorjahren. Es bleibt allerdings noch viel zu tun, so zum Beispiel die Unterstützung des Verkaufspersonals mit der nötigen Infrastruktur.
Im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung hat die Stiftung Sucht Schweiz alle Alkoholtestkäufe vom Jahr 2019 ausgewertet(1). Testkäufe geben Aufschluss darüber, wie der Jugendschutz beim Alkoholverkauf eingehalten wird. Dabei zeigt sich folgendes Bild:
- Insgesamt wurde in 20,3 % der Fälle illegal Bier und Wein an
unter 16-Jährige oder Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft.
Dies bedeutet einen Rückgang seit 2016 um über 10 Prozentpunkte,
mit einem grossen Sprung von 2018 auf 2019, der sich aber nur
teilweise mit der Variation der testenden Organisationen
erklären lässt. - In fast 81,7 % der Fälle hat das Verkaufs- oder Servicepersonal
eine Alterskontrolle durchgeführt (mit einer mündlichen Frage
und/oder per Ausweiskontrolle). - Im Jahr 2019 sind Gruppen von Buben öfters kontrolliert worden
als Gruppen von Mädchen, und alleine einkaufende Mädchen
erhielten auch öfters Alkohol als alleine einkaufende Buben. - Die Unterschiede zwischen den Verkaufsstellentypen bleiben nach
wie vor bestehen: Am Besten schnitten die Tankstellenshops mit
gut 10 % illegalen Verkäufen ab, gefolgt von den
Restaurants/Cafés und den Ladenketten/Grossverteilern mit knapp
20 %. Schlechter schnitten die Festwirtschaften und Bars/Pubs
mit über 30 % Fehlverkäufen ab. Hilfe für das Verkaufspersonal zur Verbesserung des Jugendschutzes
Die Anzahl der illegalen Verkäufe ist aber nach wie vor sehr hoch. Die Studie von Sucht Schweiz(2), die vor einem Jahr veröffentlicht worden ist, zeigt auf, wo die Probleme liegen: Das Verkaufspersonal ist besonders bei grossem Andrang oder bei Veranstaltungen überfordert. Oft werden die Mitarbeitenden an der Verkaufsfront auch von ungeduldigen Kunden unter Druck gesetzt. Neben flächendeckenden Schulungen, wie sie mit solchen Situationen umzugehen könnten, sollten auch technische Hilfsmittel zum Einsatz kommen, die sich andernorts bereits bewährt haben:
- Scanner, die die Identitätskarte lesen und die dem
Verkaufspersonal sogleich angeben, ob die Kundin/der Kunde
Alkohol kaufen darf. Angestellte im Verkauf haben in der Studie
vom letzten September mehrfach darauf hingewiesen, dass es
eigentlich obligatorisch sein müsste, die ID vorzuweisen. In der
Hektik würden solche Apparate helfen, das Alter korrekt
auszurechnen. Denn noch immer kommt es trotz Vorweisen der Karte
in solchen Situationen nicht selten zu Fehlverkäufen. - Farbige Armbändel an Festwirtschaften, Veranstaltungen oder in
Bars/Pubs, damit für das Verkaufspersonal sofort ersichtlich
ist, wer welchen Alkohol kaufen oder nicht kaufen darf. Doch auch mit diesen Massnahmen kann keinesfalls dem Verkaufspersonal die alleinige Verantwortung für einen illegalen Verkauf angelastet werden. Die Mitverantwortung des Unternehmens muss auch im Alkoholgesetz so verankert werden. Entsprechende Diskussionen stehen im Parlament bevor.
Bei einem Testkauf versuchen Jugendliche, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, alkoholische Getränke zu kaufen. Werden sie vom Verkaufspersonal nach ihrem Alter gefragt, sind sie verpflichtet, wahrheitsgetreu zu antworten und auf Nachfrage ihren Ausweis zu zeigen. Erhalten sie das Getränk nicht, dürfen sie nicht insistieren. Bei einem erfolgreichen Testkauf müssen sie die Getränke der erwachsenen Begleitperson aushändigen. Die Verantwortlichen der Verkaufsstelle werden nach dem Testkauf über das Ergebnis informiert und gegebenenfalls aufgefordert, das Verkaufsverbot durchzusetzen.
Für diesen Bereicht wurden 6'534 im Jahr 2019 in der Schweiz realisierte Testkäufe ausgewertet. Diese wurden von 21 Organisationen - Gemeinden, kantonale Stellen, Unternehmen, Vereinen oder spezialisierten Organisationen - zur Auswergung zur Verfügung gestellt.
(1)https://urlz.fr/dUwy
(2)https://urlz.fr/dUwA
Sucht Schweiz ist ein nationales Kompetenzzentrum im Suchtbereich. Sie betreibt Forschung, konzipiert Präventionsprojekte und engagiert sich in der Gesundheitspolitik. Das Ziel ist, Probleme zu verhüten oder zu vermindern, die aus dem Konsum von Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen hervorgehen oder durch Glücksspiel und Internetnutzung entstehen.
Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie hier:
http://www.suchtschweiz.ch/aktuell/medienmitteilungen/
Umfassende Informationen zu Sucht Schweiz finden Sie auf unserer Website
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Folgen Sie uns auch auf Twitter: https://twitter.com/SuchtSchweiz
Pressekontakt:
Sucht Schweiz
Markus Meury
Mediensprecher
mmeury@suchtschweiz.ch
021 321 29 63
Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
Mediendienst
medien@ezv.admin.ch
058 462 67 43
Original-Content von: Sucht Schweiz / Addiction Suisse / Dipendenze Svizzera, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000980/100856363
Im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung hat die Stiftung Sucht Schweiz alle Alkoholtestkäufe vom Jahr 2019 ausgewertet(1). Testkäufe geben Aufschluss darüber, wie der Jugendschutz beim Alkoholverkauf eingehalten wird. Dabei zeigt sich folgendes Bild:
- Insgesamt wurde in 20,3 % der Fälle illegal Bier und Wein an
unter 16-Jährige oder Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft.
Dies bedeutet einen Rückgang seit 2016 um über 10 Prozentpunkte,
mit einem grossen Sprung von 2018 auf 2019, der sich aber nur
teilweise mit der Variation der testenden Organisationen
erklären lässt. - In fast 81,7 % der Fälle hat das Verkaufs- oder Servicepersonal
eine Alterskontrolle durchgeführt (mit einer mündlichen Frage
und/oder per Ausweiskontrolle). - Im Jahr 2019 sind Gruppen von Buben öfters kontrolliert worden
als Gruppen von Mädchen, und alleine einkaufende Mädchen
erhielten auch öfters Alkohol als alleine einkaufende Buben. - Die Unterschiede zwischen den Verkaufsstellentypen bleiben nach
wie vor bestehen: Am Besten schnitten die Tankstellenshops mit
gut 10 % illegalen Verkäufen ab, gefolgt von den
Restaurants/Cafés und den Ladenketten/Grossverteilern mit knapp
20 %. Schlechter schnitten die Festwirtschaften und Bars/Pubs
mit über 30 % Fehlverkäufen ab. Hilfe für das Verkaufspersonal zur Verbesserung des Jugendschutzes
Die Anzahl der illegalen Verkäufe ist aber nach wie vor sehr hoch. Die Studie von Sucht Schweiz(2), die vor einem Jahr veröffentlicht worden ist, zeigt auf, wo die Probleme liegen: Das Verkaufspersonal ist besonders bei grossem Andrang oder bei Veranstaltungen überfordert. Oft werden die Mitarbeitenden an der Verkaufsfront auch von ungeduldigen Kunden unter Druck gesetzt. Neben flächendeckenden Schulungen, wie sie mit solchen Situationen umzugehen könnten, sollten auch technische Hilfsmittel zum Einsatz kommen, die sich andernorts bereits bewährt haben:
- Scanner, die die Identitätskarte lesen und die dem
Verkaufspersonal sogleich angeben, ob die Kundin/der Kunde
Alkohol kaufen darf. Angestellte im Verkauf haben in der Studie
vom letzten September mehrfach darauf hingewiesen, dass es
eigentlich obligatorisch sein müsste, die ID vorzuweisen. In der
Hektik würden solche Apparate helfen, das Alter korrekt
auszurechnen. Denn noch immer kommt es trotz Vorweisen der Karte
in solchen Situationen nicht selten zu Fehlverkäufen. - Farbige Armbändel an Festwirtschaften, Veranstaltungen oder in
Bars/Pubs, damit für das Verkaufspersonal sofort ersichtlich
ist, wer welchen Alkohol kaufen oder nicht kaufen darf. Doch auch mit diesen Massnahmen kann keinesfalls dem Verkaufspersonal die alleinige Verantwortung für einen illegalen Verkauf angelastet werden. Die Mitverantwortung des Unternehmens muss auch im Alkoholgesetz so verankert werden. Entsprechende Diskussionen stehen im Parlament bevor.
Bei einem Testkauf versuchen Jugendliche, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, alkoholische Getränke zu kaufen. Werden sie vom Verkaufspersonal nach ihrem Alter gefragt, sind sie verpflichtet, wahrheitsgetreu zu antworten und auf Nachfrage ihren Ausweis zu zeigen. Erhalten sie das Getränk nicht, dürfen sie nicht insistieren. Bei einem erfolgreichen Testkauf müssen sie die Getränke der erwachsenen Begleitperson aushändigen. Die Verantwortlichen der Verkaufsstelle werden nach dem Testkauf über das Ergebnis informiert und gegebenenfalls aufgefordert, das Verkaufsverbot durchzusetzen.
Für diesen Bereicht wurden 6'534 im Jahr 2019 in der Schweiz realisierte Testkäufe ausgewertet. Diese wurden von 21 Organisationen - Gemeinden, kantonale Stellen, Unternehmen, Vereinen oder spezialisierten Organisationen - zur Auswergung zur Verfügung gestellt.
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(2)https://urlz.fr/dUwA
Sucht Schweiz ist ein nationales Kompetenzzentrum im Suchtbereich. Sie betreibt Forschung, konzipiert Präventionsprojekte und engagiert sich in der Gesundheitspolitik. Das Ziel ist, Probleme zu verhüten oder zu vermindern, die aus dem Konsum von Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen hervorgehen oder durch Glücksspiel und Internetnutzung entstehen.
Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie hier:
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