Die Versicherungskammer Bayern muss einen Münchner Biergarten-Betreiber mit einer Millionensumme für die staatlich verordnete Schließung seines Lokals in der Corona-Krise entschädigen. Das Landgericht München veurteilte den öffentlichen Versicherer am Donnerstag zur Zahlung von 1,01 Millionen Euro, weil Christian Vogler seinen Augustinerkeller -...Den vollständigen Artikel lesen ...