Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss klären, ob nicht verfallene Urlaubsansprüche verjähren können? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bezweifelt, dass nicht verfallene Urlaubsansprüche der Verjährung unterliegen können und hat deshalb den EuGH angerufen. Der EuGH soll klären, ob eine derartige Verjährung ...Den vollständigen Artikel lesen ...