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Optimieren mit Holdingstrukturen: Familie, Steuer, Investment

Holdingstrukturen und vermögensverwaltende Gesellschaften bieten diverse steuerliche Vorteile - zudem ermöglichen sie die Bündelung sowie eine langfristige Kontrolle des Familienvermögens unter einem Dach.

Vorteile von Holdingstrukturen

In der Beratungspraxis spielt der Aufbau von Holdingstrukturen eine nicht unerhebliche Rolle. Gestalterischer Ausgangspunkt ist zunächst, dass Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne, die eine Kapitalgesellschaft erzielt, in vielen Fällen im Ergebnis zu 95% steuerfrei sind - wenn die Erträge aus einer Tochter-Kapitalgesellschaft stammen.

Dieser 95%- Steuer-"Vorteil", auch bekannt als inländisches Schachtelprivileg, ist wichtig für all diejenigen, die in Unternehmen z.B. in der Rechtsform der GmbH oder AG investieren wollen und in absehbarer Zeit diese Beteiligungen planen wieder zu veräußern.

Angenommen, ein Muster-Investor erwirbt eine 20%ige Beteiligung an der Wunderbar GmbH über seine GmbH Holding für 100.000 EUR und veräußert sie zwei Jahre später für 300.000 EUR. In diesem Fall unterliegen i.E. nur 5% des Veräußerungsgewinns (200.000 EUR) der Körperschaftsteuer (zzgl. Soli 15,825%). Die Holding erleidet eine effektive Steuerbelastung von 1.582,50 EUR.

Hätte der Investor auf den Einsatz einer Holding verzichtet, unterlägen 60% des Veräußerungsgewinns seinem individuellen Grenzsteuersatz. Bei einem Grenzsteuersatz von z.B. 42% wäre die effektive Steuerbelastung 25,2%, d.h. er hätte effektiv 50.400 EUR gezahlt.

Auf den ersten Blick ein sensationelles Ergebnis: Die Holdingstruktur hat dem Investor ca. 49.000 EUR an Steuern gespart! Bei einem genaueren Blick auf die Zusammenhänge wird das Bild etwas komplexer. Der Gewinn ist jetzt in der Holding - wie kommt er aber aus der Holding in das Portemonnaie des Investors? Vielleicht über eine Ausschüttung. Schüttet die Holding an den Investor den Gewinn aus (200.000 EUR), greift in vielen Fällen die sogenannte Abgeltungssteuer (einbehaltene Kapitalertragsteuer mit abgeltender Wirkung (zzgl. Soli 26,375%). Das würde bedeuten, dass die Gesamtbelastung aus dem Investment sich wie folgt darstellt: 1.582,50 EUR (Steuer der Holding) + 52.750 (Ausschüttung an den Investor) = 54.332,50 EUR. Damit wäre ein Investment über die Holdingstruktur doch schlechter als ein Direktinvestment und zwar in unserem Beispiel ca. 4.000 EUR.

Aber nicht so schnell die Holding ad acta legen. Wer sagt denn, dass der Gewinn aus der Holding ausgeschüttet werden muss? Er könnte ja auch thesauriert, also in der Holding angespart bleiben. Vielleicht erfolgt die Ausschüttung erst in 2, 5 oder 10 Jahren? Wenn die Ausschüttung erst in 10 Jahren erfolgen würde, müsste für einen Vorteilsvergleich zwischen Direktinvestment und Holding-Investment ein sog. Abzinsungsfaktor berücksichtigt werden, denn die Steuerbelastung wird ja nicht sofort fällig, sondern quasi gestundet erst in 10 Jahren. Welchen Zinssatz soll man hierfür ansetzen? Sagen wir 4,5%. Dann ist der Barwert der Steuerbelastung nur 33.967,19 EUR. Im Vergleich zum Direktinvestment hätte unser Investor also ca. 6.000 EUR Steuern gespart. Jetzt kann man wunderbar mit den Variablen spielen. Der Zinssatz zu hoch? Dann reduzieren wir diesen und der Vorteil der Holding sinkt. Die Laufzeit zu lang? Der Vorteil der Holding sinkt ebenfalls.

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