Sonderparkplätze für Elektroautos sind für andere Fahrzeuge tabu. Selbst wenn ein zweiter Ladesäulenplatz daneben noch frei ist und niemand behindert wird, hat das Falschparken dort deutliche Folgen. Wer ein konventionelles Auto auf einem Sonderparkplatz für Elektrofahrzeuge abstellt, muss damit rechnen, dass sein Wagen ohne eine bestimmte Wartezeit abgeschleppt wird. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: 17 K 4015/18). Schon nach einer Viertelstunde war das Auto weg Ein Mann ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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