ISTANBUL (dpa-AFX) - In der Türkei dürfen verschiedene Zusammenschlüsse vorerst keine Veranstaltung mehr abhalten. Die Anordnung diene zur Eindämmung der Corona-Pandemie und gelte bis zum 1. Dezember etwa für Nichtregierungsorganisationen, Berufsverbände, Gewerkschaften und Genossenschaften, berichtete die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu am Freitag. Die Agentur berief sich auf ein Schreiben des Innenministeriums, das an alle Gouverneure des Landes verschickt worden sei. Explizit genannt wurden etwa Veranstaltungen der türkischen Anwaltskammern. Was genau als Veranstaltung gilt, ließ der Bericht zunächst offen.
Die Türkei hatte im März ihren ersten Coronavirus-Fall gemeldet und rund drei Monate lang strenge Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus erlassen. Seit Anfang Juni wurden die Restriktionen zwar größtenteils nach und nach abgebaut, für Hochzeiten und Feierlichkeiten wurden die Regeln jüngst jedoch wieder verschärft./apo/DP/eas