Streitereien ums Erbe sind keine Seltenheit. Da ist es von Vorteil, wenn zumindest Klarheit über den Umfang des zu verteilenden Nachlasses besteht. Wenn jedoch einer der Erben zuvor vom Erblasser auch noch eine Schenkung erhalten hat, wird die Sache komplizierter. Muss die Schenkung dem Nachlass zugerechnet ...Den vollständigen Artikel lesen ...