DJ Bundesnetzagentur schränkt Trickserei am Strommarkt ein
BERLIN (Dow Jones)--Buchungstricks am Energiemarkt sollen künftig schwerer werden. Die Bundesnetzagentur hat dazu ein Konzept der Übertragungsnetzbetreiber genehmigt, das sowohl neue Vergütungsregeln als auch schärfere Strafen für vertragsuntreue Kraftwerksbetreiber vorsieht. "Die Einführung der neuen Abrechnungsvorgaben setzt Anreize, eine Doppelvermarktung von bereits als Regelreserve vermarkteter Energie am Großhandelsmarkt zu verhindern", erklärte der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Peter Franke.
Stromproduzenten erhalten einerseits mehr Geld, wenn sie zur Systemsicherheit beitragen. So erfolgt die Abrechnung künftig sekündlich, sodass jedes aktivierte Gebot mit dem zugehörigen Gebotspreis sekundengenau vergütet wird. Wird die Leistung aber nicht vertragsgemäß vorgehalten oder erbracht, können Übertragungsnetzbetreiber künftig eine Anreizkomponente abrechnen. Diese ist an den Börsenpreis gekoppelt und nimmt auf den sogenannten Intraday-Preisindex Ausgleichsenergiepreis (ID AEP) Bezug. Da dieser Index echtzeitnahe Börsengeschäfte abbildet, erschwert diese Vertragsstrafe eine etwaige Doppelvermarktung der bereits als Regelreserve vermarkteten Energie am Großhandelsmarkt.
Die schärferen Regelungen sollen erst zum 1. Oktober 2021 in Kraft treten. Die Netzagentur will den Unternehmen damit mehr Zeit für die Umsetzung geben. Dagegen sollen die besseren Finanzanreize bereits mit dem Start des sogenannten Regelarbeitsmarktes am 3. November kommen.
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October 06, 2020 10:59 ET (14:59 GMT)
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