Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat gegen EU-Recht verstößt. Allerdings mit so vielen Ausnahmen, dass einer Einführung nichts im Wege steht. Eigentlich ist es jetzt in der Europäischen Union verboten, dass die Telekommunikationsunternehmen von allen ihren Nutzern speichern, wann sie wo mit wem telefoniert oder Nachrichten ausgetauscht haben. Aber auch nur eigentlich, denn uneigentlich definiert der Europäische Gerichtshof in seinem jüngsten Urteil Ausnahmen. Und auch wenn sich das Urteil auf Verfahren in Großbritannien, Belgien und ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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