Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen will, der muss seiner Bank eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn die Zinsbindung seiner Baufinanzierung noch läuft. Doch ein brisantes Urteil des OLG Frankfurt lässt aufhorchen: In vielen Fällen hat die Bank gar keinen Anspruch auf das Geld. Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die Spielregeln für private Baufinanzierungen ...Den vollständigen Artikel lesen ...