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EANS-News: STRABAG SE: Bundesverfassungsgericht in Deutschland bestätigt Teile der Beschwerde gegen WindSeeGeset

DJ EANS-News: STRABAG SE: Bundesverfassungsgericht in Deutschland bestätigt Teile der Beschwerde gegen WindSeeGeset - ANHANG

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
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Unternehmen 
 
Wien/Karlsruhe - Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute 
in einem Senatsbeschluss eine Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des 
WindSeeG (Aktenzeichen 1 BvR 1679/17) in Teilen bestätigt. STRABAG hatte - über 
ihre betroffenen Projektgesellschaften und gemeinsam mit acht weiteren 
Projektträgerinnen - die Verfassungsbeschwerde Ende Juli 2017 eingereicht, um 
die Anfang 2017 in Kraft getretenen, neuen gesetzlichen Regelungen für die 
Offshore-Windenergie überprüfen zu lassen. Insbesondere wurden durch das 
WindSeeG bereits getätigte Investitionen der Beschwerdeführerinnen ohne 
Entschädigungsregelung durch eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung 
entwertet. 
 
STRABAG begrüßt den heutigen Beschluss, mit dem das Bundesverfassungsgericht 
den Grundsatz des Vertrauensschutzes in Deutschland gestärkt hat. Das 
Unternehmen wird die Entscheidungsbegründung zunächst detailliert prüfen und 
abwarten, in welcher Weise der Gesetzgeber die Vorgaben des 
Bundesverfassungsgerichts bis zur gesetzten Frist am 30.6.2021 umsetzt. 
 
Auf die Ergebnisguidance des STRABAG SE-Konzerns hat der Entscheid daher keinen 
unmittelbaren Einfluss. 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
STRABAG SE 
Diana Neumüller-Klein 
Head of Corporate Communications 
Tel:   +43 1 22422-1116 
diana.klein@strabag.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Anhänge zur Meldung: 
=--------------------------------------------- 
http://resources.euroadhoc.com/documents/2246/5/10542868/0/STRABAG_SE_Verfassungsbeschwerde_20082020_d.pdf 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 20, 2020 09:48 ET (13:48 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Favoritenwechsel
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