DJ Bundesrat billigt längere Steuerbefreiung für E-Autos
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektroautos gebilligt. Die Länderkammer verzichtete bei ihrer Plenartagung in Berlin darauf, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind damit weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung ist laut Bundesrat bis zum 31. Dezember 2030 befristet, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen.
Mit dem siebten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes soll im Zuge des von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Konjunkturpakets der Umstieg auf elektrische Antriebe gefördert werden. "Um die Nachfrage deutlicher auf Pkw mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken", ist zudem laut dem Gesetzestext eine "noch stärkere Berücksichtigung der C02-Komponenten durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor" geplant.
Um auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, soll die Steuer von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer für fünf Jahre, längstens bis 31. Dezember 2025, nicht erhoben werden. Dies soll für Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2024 gelten. Soweit die Steuervergünstigung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie nach Angaben des Bundesrates auch dem neuen Halter gewährt.
Steuer richtet sich nach Schadstoff-Ausstoß
Wie bisher wird die Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer für Verbrenner aus einer Hubraum- und einer CO2-Komponente errechnet. Das erste Element bleibt mit 2 Euro (9,50 Euro bei Diesel) pro angefangene 100 ccm Hubraum unverändert. Das zweite Element wird verschärft: Mit jedem Gramm CO2 pro Kilometer steigt die Steuer oberhalb einer Freimenge von 95 g/km in sechs Stufen von 2 Euro auf 4 Euro ab 195 g/km an.
Zur Entlastung des Mittelstands entfällt künftig die bisherige Sonderregel für die Besteuerung bestimmter leichter Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die sowohl der Personenbeförderung als auch dem Gütertransport dienen - wie zum Beispiel Kasten- oder Pritschenwagen. Das Gesetz soll laut Begründung einen Beitrag dazu leisten, dass bis 2030 in Deutschland 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge zugelassen sind und die CO2-Emissionen weiter sinken - möglichst um 40 bis 42 Prozent. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Zudem billigte die Länderkammer das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, das Wohnungseigentümern und Mietern die Errichtung von Ladeinfrastruktur erleichtern soll. Künftig soll ihnen ein Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft oder dem Vermieter zustehen, auf eigene Kosten eine Ladeinfrastruktur errichten zu lassen. Auch zu diesem Gesetz rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht an.
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October 09, 2020 04:26 ET (08:26 GMT)
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