Stockholm, 14. Oktober 2020 - Das Disziplinarkomitee der Nasdaq Stockholm
hat festgestellt, dass Oasmia Pharmaceutical AB ("Oasmia Pharmaceutical" oder das
"Unternehmen") gegen die Regeln der Nasdaq Stockholm (das "Regelwerk") verstoßen hat, und
hat daher das Unternehmen zur Zahlung einer Geldstrafe von fünfzehn Jahresgebühren verurteilt,
was einem Betrag von 3.075.000 SEK entspricht.
Der Disziplinarausschuss kommt zu dem Schluss, dass der schwedische Wertpapierrat in seinem
Urteil 2019:13 festgestellt hat, dass Oasmia Pharmaceutical gegen bewährte Praktiken am Aktienmarkt verstoßen hat,
indem er dem Antrag eines Hauptaktionärs auf eine außerordentliche Hauptversammlung zur Wahl der Vorstandsmitglieder nicht nachgekommen ist
und bei seiner
abschließenden Einberufung auch eine solche Sitzung zu einem späten Zeitpunkt abgesagt hat.
Der Disziplinarausschuss kommt ferner zu dem Schluss, dass das Unternehmen gegen bewährte Praktiken am Aktienmarkt verstoßen hat, indem es in
mehreren Pressemitteilungen Bemerkungen zum
Antrag des Hauptaktionärs und zu Vorschlägen für Vorstandsmitglieder geäußert
hat.
Unter Bezugnahme auf das Vorstehende kommt der Disziplinarausschuss zu dem Schluss, dass Oasmia
Pharmaceutical offen und wiederholt gegen bewährte Praktiken an der Börse und damit auch gegen das Regelwerk verstoßen
hat. Der Disziplinarausschuss
sieht das Verhalten des Unternehmens besonders ernst, das das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Nasdaq Stockholm und den Aktienmarkt beschädigen
dürfte.
Die Entscheidung des Disziplinarausschusses ist abrufbar unter:
https://www.nasdaq.com/solutions/decisions-sanctions-stockholm-2020
Über den Disziplinarausschuss Die Aufgabe des Disziplinarausschusses der Nasdaq Stockholm besteht darin, den Verdacht zu
prüfen, ob
Exchange-Mitglieder oder börsennotierte Unternehmen gegen die an der Börse geltenden Regeln und Vorschriften verstoßen
haben. Wenn die Börse den Verdacht hat, dass ein
Mitglied oder Unternehmen gegen die Regeln verstoßen hat, wird die Angelegenheit an den
Disziplinarausschuss verwiesen. Die Nasdaq Stockholm untersucht den Verdacht und
verfolgt die Angelegenheit, und der Disziplinarausschuss erlässt ein Urteil über
mögliche Sanktionen. Die sanktionen, die für börsennotierte Unternehmen möglich sind, sind eine Verwarnung,
eine Geldstrafe oder ein Delisting. Die Geldbußen, die verhängt werden können, reichen von einer bis zu 15
Jahresgebühren. Die Sanktionen, die für Exchange-Mitglieder möglich sind, sind eine Verwarnung, eine Geldstrafe oder
eine Sperre. Die gezahlten Geldbußen sind nicht im Geschäft der Börse enthalten, sondern werden
einer Stiftung zugeschrieben, die die Forschung auf dem Wertpapiermarkt unterstützt. Der
Vorsitzende des Disziplinarausschusses und der stellvertretende Vorsitzende müssen Anwälte mit
Erfahrung als Richter sein. Mindestens zwei der anderen Mitglieder des
Ausschusses müssen einen eingehenden Einblick in die Funktionsweise des
Wertpapiermarktes haben.
Mitglieder: Ehemalige Richterin am Obersten Gerichtshof Marianne Lundius (Vorsitzende), Richterin am Obersten
Gerichtshof AnnChristine Lindeblad (stellvertretende Vorsitzende), Firmenchef Joakim
Strid, Firmendirektor Stefan Erneholm, Firmendirektor Anders Oscarsson,
Rechtsanwalt Wilhelm Lüning, Firmenchef Jack Junel, MBA Ragnar Boman, MBA Carl
Johan Högbom, Rechtsanwalt Patrik Marcelius, Prokurist Magnus
Svensson Henryson und ehemaliger Wirtschaftsprüfer
Über Nasdaq
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