Stockholm, 14. Oktober 2020 - Das Disziplinarkomitee der Nasdaq Stockholm hat festgestellt, dass Oasmia Pharmaceutical AB ("Oasmia Pharmaceutical" oder das "Unternehmen") gegen die Regeln der Nasdaq Stockholm (das "Regelwerk") verstoßen hat, und hat daher das Unternehmen zur Zahlung einer Geldstrafe von fünfzehn Jahresgebühren verurteilt, was einem Betrag von 3.075.000 SEK entspricht. Der Disziplinarausschuss kommt zu dem Schluss, dass der schwedische Wertpapierrat in seinem Urteil 2019:13 festgestellt hat, dass Oasmia Pharmaceutical gegen bewährte Praktiken am Aktienmarkt verstoßen hat, indem er dem Antrag eines Hauptaktionärs auf eine außerordentliche Hauptversammlung zur Wahl der Vorstandsmitglieder nicht nachgekommen ist und bei seiner abschließenden Einberufung auch eine solche Sitzung zu einem späten Zeitpunkt abgesagt hat. Der Disziplinarausschuss kommt ferner zu dem Schluss, dass das Unternehmen gegen bewährte Praktiken am Aktienmarkt verstoßen hat, indem es in mehreren Pressemitteilungen Bemerkungen zum Antrag des Hauptaktionärs und zu Vorschlägen für Vorstandsmitglieder geäußert hat. Unter Bezugnahme auf das Vorstehende kommt der Disziplinarausschuss zu dem Schluss, dass Oasmia Pharmaceutical offen und wiederholt gegen bewährte Praktiken an der Börse und damit auch gegen das Regelwerk verstoßen hat. Der Disziplinarausschuss sieht das Verhalten des Unternehmens besonders ernst, das das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Nasdaq Stockholm und den Aktienmarkt beschädigen dürfte. Die Entscheidung des Disziplinarausschusses ist abrufbar unter: https://www.nasdaq.com/solutions/decisions-sanctions-stockholm-2020 Über den Disziplinarausschuss Die Aufgabe des Disziplinarausschusses der Nasdaq Stockholm besteht darin, den Verdacht zu prüfen, ob Exchange-Mitglieder oder börsennotierte Unternehmen gegen die an der Börse geltenden Regeln und Vorschriften verstoßen haben. Wenn die Börse den Verdacht hat, dass ein Mitglied oder Unternehmen gegen die Regeln verstoßen hat, wird die Angelegenheit an den Disziplinarausschuss verwiesen. Die Nasdaq Stockholm untersucht den Verdacht und verfolgt die Angelegenheit, und der Disziplinarausschuss erlässt ein Urteil über mögliche Sanktionen. Die sanktionen, die für börsennotierte Unternehmen möglich sind, sind eine Verwarnung, eine Geldstrafe oder ein Delisting. Die Geldbußen, die verhängt werden können, reichen von einer bis zu 15 Jahresgebühren. Die Sanktionen, die für Exchange-Mitglieder möglich sind, sind eine Verwarnung, eine Geldstrafe oder eine Sperre. Die gezahlten Geldbußen sind nicht im Geschäft der Börse enthalten, sondern werden einer Stiftung zugeschrieben, die die Forschung auf dem Wertpapiermarkt unterstützt. Der Vorsitzende des Disziplinarausschusses und der stellvertretende Vorsitzende müssen Anwälte mit Erfahrung als Richter sein. Mindestens zwei der anderen Mitglieder des Ausschusses müssen einen eingehenden Einblick in die Funktionsweise des Wertpapiermarktes haben. Mitglieder: Ehemalige Richterin am Obersten Gerichtshof Marianne Lundius (Vorsitzende), Richterin am Obersten Gerichtshof AnnChristine Lindeblad (stellvertretende Vorsitzende), Firmenchef Joakim Strid, Firmendirektor Stefan Erneholm, Firmendirektor Anders Oscarsson, Rechtsanwalt Wilhelm Lüning, Firmenchef Jack Junel, MBA Ragnar Boman, MBA Carl Johan Högbom, Rechtsanwalt Patrik Marcelius, Prokurist Magnus Svensson Henryson und ehemaliger Wirtschaftsprüfer Über Nasdaq Nasdaq (Nasdaq: NDAQ) ist ein globales Technologieunternehmen, das die Kapitalmärkte und andere Branchen bedient. Unser vielfältiges Angebot an Daten, Analysen, Software und Services ermöglicht es Kunden, ihre Geschäftsvision mit Zuversicht zu optimieren und umzusetzen. Um mehr über das Unternehmen, Technologielösungen und Karrieremöglichkeiten zu erfahren, besuchen Sie uns auf LinkedIn, auf Twitter @Nasdaq oder auf www.nasdaq.com. Nasdaq Media Contact David Augustsson +46 (8) 4056135 david.augustsson@nasdaq.com
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