Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem neuen Urteil seine Rechtsprechung bestätigt, dass Kursgewinne mit börsengehandelten Inhaberschuldverschreibungen (Gold-ETCs), die den Goldpreis abbilden und einen grammgenauen Anspruch auf Lieferung des physischen Edelmetalls verbriefen, nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind. Von Stefan RullkötterDen vollständigen Artikel lesen ...