Es ist still geworden um den geplanten Aufsichtswechsel für Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO). Der Grund dafür dürfte die schlechte Figur sein, welche die BaFin aktuell bei der Aufarbeitung des Wirecard-Skandals abliefert. Zuerst hatte die Behörde sich ...Den vollständigen Artikel lesen ...