Der Sender Prosieben der ProsiebenSat.1 Gruppe hatte sich geweigert, eine Werbung nur in Bayern auszustrahlen: Ein Verbot aus dem Rundfunkstaatsvertrag stehe regionaler TV-Werbung entgegen. Bundesweiten TV-Programmen in Deutschland darf einem Gutachten zufolge grundsätzlich verboten werden, Werbung nur in einem bestimmten regionalen Gebiet auszustrahlen. Die im Rundfunkstaatsvertrag aufgeführte Regelung steht EU-Recht im Grunde nicht entgegen, wie aus einem Gutachten hervorgeht, das Generalanwalt ...Den vollständigen Artikel lesen ...