Ein Mann, der im Februar 2014 verstorben war, hatte ein beträchtliches Vermögen hinterlassen. Ein Nachlasspfleger wurde bestellt, der die Erben ermitteln sollte. Der Nachlasspfleger gab eine Erbschaftssteuererklärung ab. Nach 14 Monaten setzte das Finanzamt Erbschaftssteuer gegenüber den Erben fest. ...Den vollständigen Artikel lesen ...