DJ Unternehmen können ab sofort weitere Überbrückungshilfen beantragen
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Ab heute können die unter der Corona-Pandemie leidenden kleineren und mittleren Unternehmen Anträge auf Überbrückungshilfe für die Monate September bis Dezember stellen. Mit der finanziellen Hilfe will der Bund kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten unterstützen. Das Programm schließt an die ersten Überbrückungshilfen von Juni bis August an.
"Wir lassen unsere Unternehmen in der Krise nicht allein", erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Die Gelder seien für diejenigen Unternehmer, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen seien oder nur mit halber Kraft fahren könnten.
Erleichterungen beim Zugang zu den Hilfen
Die Bedingungen für die nicht-rückzahlbaren Zuschüsse seien nochmal verbessert und erleichtert worden, so Altmaier. So wurde die Begrenzung der Förderung für Unternehmen mit bis zehn Beschäftigten auf maximal 15.000 Euro gestrichen. Höhere Fördersätze gibt es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig still liegen, wie zum Beispiel die Veranstalter- oder Schaustellerbranche.
Künftig werden 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch erstattet. Bislang wurden 80 Prozent der Fixkosten gezahlt. Bei einem Umsatzeinbruch von 50 bis 70 Prozent werden 60 Prozent der Fixkosten erstattet, und bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent liegt die Erstattung bei 40 Prozent der Fixkosten. Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Regierung erwägt Verlängerung ins kommende Jahr
Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung aktuell daran, die Hilfen auch über den Dezember 2020 hinaus zu verlängern.
Angesichts steigender Infektionszahlen fördert die Überbrückungshilfe II für den Zeitraum September bis Dezember 2020 künftig auch Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in die Außenbereiche, wo die Ansteckungsrisiken geringer sind. Förderfähig sind hierfür beispielsweise die Anschaffung von Außenzelten oder Wärmestrahlern, so das Ministerium. Dies ergänzt die bereits zuvor mögliche Förderung von Hygienemaßnahmen, wie etwa die Anschaffung von Desinfektionsmitteln und Luftfilteranlagen.
Wie bislang muss die Antragstellung der Unternehmen erneut über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen. Dank dieser Vorprüfung könnten die Anträge, so das Wirtschaftsministerium, zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden, erhofft sich das Ministerium.
Anträge auf die sogenannte Überbrückungshilfe II können auf der bundesweit geltenden Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht werden.
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October 21, 2020 05:07 ET (09:07 GMT)
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