Eine Verletzung, die sich ein Kläger beim Skifahren auf einer vom Arbeitgeber organisierten Reise zugezogen hat, muss seine Berufsgenossenschaft laut Urteil des LSG Stuttgart als Arbeitsunfall anerkennen. Das LSG hat damit das erstinstanzliche Urteil des Sozialgerichts aufgehoben. Im konkreten Fall ...Den vollständigen Artikel lesen ...