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Steuereinnahmen gehen im September wieder deutlich zurück

DJ Steuereinnahmen gehen im September wieder deutlich zurück

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Die deutschen Steuereinnahmen sind im September angesichts der Corona-Pandemie wieder wesentlich kräftiger gesunken als in den beiden vorangegangenen Monaten. Ohne reine Gemeindesteuern nahmen sie gegenüber dem Vorjahresmonat um 12,8 Prozent ab, wie das Bundesfinanzministerium in seinem Monatsbericht bekanntgab. Im August waren die Steuereinnahmen um 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken, im Juli nur um 0,3 Prozent, im Juni dagegen um 19,0 Prozent und im Mai um 19,9 Prozent.

Der Bund verbuchte im September 17,7 Prozent weniger an Steuereinnahmen und erreichte ein Aufkommen von knapp 27,0 Milliarden Euro. Die Länder nahmen mit 29,5 Milliarden Euro um 7,7 Prozent weniger an Steuern ein. Die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle verringerten sich um 17,9 Prozent und lagen bei rund 2,2 Milliarden Euro gegenüber 2,6 Milliarden im September 2019. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) schwankten aufgrund des jeweiligen Finanzierungsbedarfs der EU, betonte das Ministerium. Insgesamt belief sich das Steueraufkommen im September auf rund 63,5 Milliarden Euro.

In den ersten neun Monaten des Jahres 2020 nahmen die Steuereinnahmen insgesamt um 8,1 Prozent auf 496,0 Milliarden Euro ab. Der Bund verbuchte ein Minus von 12,7 Prozent, und die Länder verzeichneten einen Rückgang um 3,5 Prozent. "Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise belasteten weiterhin das Steueraufkommen", erklärte das Finanzministerium. "Wie in den vorangegangenen Monaten beeinflussten auch die untergesetzlichen Maßnahmen in Verbindung mit dem Coronavirus die Steuereinnahmen erheblich."

Weniger Einnahmen aus der Körperschaftssteuer und der Einkommenssteuer 

Hierbei habe sich aus dem Zufluss früher gestundeter Beträge, die den Betrag der im September neu gewährten Stundungen überstiegen, ein positiver Aufkommenseffekt ergeben. Die von den Steuerpflichtigen in großem Umfang in Anspruch genommene Möglichkeit einer Herabsetzung der Vorauszahlungen habe wiederum im Vorauszahlungsmonat September zu entsprechenden Mindereinnahmen bei der Körperschaftssteuer um 25,2 Prozent und der veranlagten Einkommenssteuer um 5,0 Prozent geführt.

Beträchtliche Aufkommensminderungen ergaben sich laut den Angaben zudem auch aus den gesetzlichen Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen des Coronavirus sowie zur Belebung der Konjunktur. Hier seien insbesondere zwei Maßnahmen aus dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zu nennen: Das Umsatzsteueraufkommen verminderte sich demnach aufgrund der Absenkung der Umsatzsteuersätze, was erstmals im September im Aufkommen sichtbar wurde. Daneben wiesen die Einnahmen aus der Lohnsteuer einen erheblichen Rückgang auf, überwiegend wegen der Zahlung der ersten Rate des Kinderbonus in Höhe von 200 Euro, welcher aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlt wird.

Zur Konjunkturentwicklung erklärte das Finanzministerium, nach den historisch bislang einmaligen Einbrüchen im März und April in fast allen Bereichen des Wirtschaftsgeschehens habe sich die Erholung "zuletzt mit geringerem Tempo" fortgesetzt. Die Zahl der Arbeitslosen sei den dritten Monat in Folge gesunken, und die Kurzarbeit sei insgesamt spürbar zurückgegangen. Die Aussichten am Arbeitsmarkt zeigten sich weiter verbessert. "Der weitere Aufholprozess ist aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens weiterhin mit Risiken verbunden", warnte das Ministerium aber.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/kla

(END) Dow Jones Newswires

October 21, 2020 18:01 ET (22:01 GMT)

Copyright (c) 2020 Dow Jones & Company, Inc.

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