DGAP-News: Dr. Greger & Collegen
/ Schlagwort(e): Rechtssache
Betriebsschließungsversicherungen für Gastronomiebetriebe 15%-Corona-Vergleiche mit Versicherungen möglicherweise unwirksam oder anfechtbar! Ausbleibende Gäste und fortlaufende Kosten - die Coronakrise hat insbesondere die Gastronomiebranche schwer getroffen und bei nahezu allen Betrieben für einen kompletten Stillstand gesorgt. Selbst Gastwirte, die im Vorfeld eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen hatten, wurden in der Regel nicht mit der vereinbarten Versicherungsleistung entschädigt. Die Versicherungsgesellschaften verweigerten die Auszahlung der Versicherungssumme, weil das neuartige Coronavirus nicht vom Versicherungsumfang abgedeckt sei und weil der Grund für die Betriebsschließung keine Gesundheitsgefahr sei, die von dem versicherten Gastronomiebetrieb selbst ausgehe. Die Versicherungswirtschaft berief sich dabei auch auf eine Absprache mit den in Bayern für diesen Bereich politisch Verantwortlichen, die sich offenbar vom Verhandlungsgeschick der Versicherungen und mangels eigener Kenntnisse beeinflussen ließen. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen war von Beginn an der Auffassung, dass die Pandemie ein Versicherungsfall ist und hatte vor dem Abschluss vorschneller Vergleiche gewarnt. Kontakt: Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen Standort München: Prinzregentenstraße 54 80538 München Tel.: 089 / 237 08 480 Fax: 089 / 237 08 4811 Standort Regensburg: Dr.-Leo-Ritter-Str. 7 93049 Regensburg Tel.: 0941 / 630 99 60 Fax: 0941 / 630 99 620 Web: www.dr-greger.de 22.10.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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