Der Staat macht wenig Unterschiede zwischen Erbschaften und Schenkungen. In beiden Fällen, müssen die Berücksichtigten eine Erbschafts- und Schenkungssteuer entrichten. Für nahe Angehörige gibt es jedoch Freibeträge, für die keine Steuerlast anfällt. Bei Ehepartnern können so bis zu 500.000 Euro steuerfrei ...Den vollständigen Artikel lesen ...