Beschluss
Rocket Internet SE, Berlin
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISN: DE000A12UKK6), gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 30.10.2020 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).
Frankfurt am Main, 27.10.2020
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Rocket Internet SE, Berlin
Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard)
Auf Antrag der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien (ISN: DE000A12UKK6), gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 30.10.2020 wirksam.
Die sofortige Vollziehung des Widerrufbescheids wird angeordnet.
Mit dem Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) erledigt sich auch die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).
Frankfurt am Main, 27.10.2020
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung