Seit Februar 2018 besteht für Versicherungsvermittler und -berater sowie deren unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Kalenderjahr. Konkretisiert ist diese Verpflichtung beruhend auf der IDD in § 7 der Versicherungsvermittlungsverordnung ...Den vollständigen Artikel lesen ...