Wenn sich ein Unternehmen in der Insolvenz befindet, heißt es oft: Da ist sowieso nichts mehr zu holen. Im Fall Wirecard dürfte das anders sein. So können sich geschädigte Anleger ihren Teil sichern. Der Betrugsfall Wirecard ist in vielen Beziehungen besonders. Dazu zählt beispielsweise, dass sich Aktionäre und Anleger in Wirecard-Derivaten als Gläubiger im Insolvenzverfahren der Wirecard AG anmelden können. Grund dafür ist das "deliktische Handeln" der Wirecard-Unternehmensführung, also der Betrug an den Anlegern. Voraussetzung dafür ist, dass die Wertpapiere vor dem 18. Juni gekauft ...Den vollständigen Artikel lesen ...