Eine Frau hatte die Herabsetzung ihrer Wohnungsmiete gefordert. Sie war der Ansicht, dass die Miete gegen die vor Ort gültige Mietpreisbremse verstoße und forderte die Erstattung der überzahlten Mieten. Vertraglich war zwischen der Vermieterin und der Frau eine Nettokaltmiete von 950 Euro vereinbart ...Den vollständigen Artikel lesen ...