Kehrtwende in der BGH-Rechtsprechung zum Widerrufsjoker bei Kfz-Finanzierungen: Einem Verbraucher bescheinigt der BGH, dass er seinen Vertrag aufgrund eines weit verbreiteten Fehlers widerrufen kann. In den vergangenen Monaten hat der Bundesgerichtshof einige Verbraucheranwälte an den Rand der Verzweiflung gebracht. Mit äußerst fragwürdigen Begründungen lehnten die obersten Richter mehrere Fälle ab, in denen Verbraucher ihre privaten Kredite widerrufen hatten, um die Finanzierung rückabzuwickeln. ...Den vollständigen Artikel lesen ...