Das Nießbrauchrecht im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu nutzen, kann gerade beim Vererben von Immobilien Sinn ergeben. Die Erblasser können in derartigen Fällen unbeschwert ihren Lebensabend genießen und sich sicher sein, dass ihre Angelegenheiten vollumfänglich geregelt sind. Doch was ist, wenn ...Den vollständigen Artikel lesen ...