Neben dem Kinderfreibetrag können Eltern noch einen weiteren Freibetrag geltend machen, wenn es um ihre Einkommenssteuer geht. Während der Kinderfreibetrag lediglich das sächliche Existenzminimum des Kindes abdecken soll, deckt der BEA-Freibetrag den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des ...Den vollständigen Artikel lesen ...