Wie das Bundeswirtschaftsministerium nun offiziell mitteilt, wird am 16. November 2020 die novellierte Richtlinie für den Umweltbonus in Kraft treten. Von da an kann der Umweltbonus wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Damit fällt das erst im Juli eingeführte Kumulierungsverbot. Eine Voraussetzung für die kombinierte Förderung formuliert das BMWi jedoch: Der jeweilige Fördermittelgeber ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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