DJ Bundesregierung einigt sich auf Details der November-Hilfen
Von Petra Sorge
BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung hat sich auf die Details für die November-Hilfen geeinigt. Insgesamt stehen für die von den coronabedingten Schließungen betroffenen Unternehmen rund 10 Milliarden Euro bereit, wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung von Finanz- und Wirtschaftsministerium hervorgeht. Sie erhalten bis zu 75 Prozent des Umsatzes erstattet, den sie im November 2019 erzielt hatten. Die Obergrenze liegt bei 1 Million Euro.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärte, Ziel sei, "dass die Hilfen zügig bei den Betroffenen ankommen." Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, die Hilfsangebote für die von den Corona-Regeln besonders betroffenen Selbständigen, Unternehmen und Einrichtungen würden nochmals erweitert. "Die Bedingungen für die Beantragung der Hilfen haben wir jetzt geklärt. Abschlagszahlungen sollen so schnell wie möglich erfolgen, möglichst bis Ende November 2020."
Hilfen auch für indirekt vom Lockdown Betroffene
Antragsberechtigt sind sowohl Gaststätten, Hotels, Theater, Schwimmhallen oder andere Kultur- und Sporteinrichtungen, die wegen des teilweisen Shutdowns schließen mussten, als auch indirekt betroffene Unternehmen. Dazu gehören alle Betriebe, die 80 Prozent ihrer Umsätze von den nun geschlossenen Unternehmen erzielen. Verbundene Unternehmen mit mehreren Töchtern oder Betriebstätten sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt.
Betriebe sollen aber trotz des Lockdowns grundsätzlich Geschäfte machen können. Entsprechende Umsätze sollen dabei bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet werden. Für andere staatliche Leistungen wie die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld gilt das nicht: Sie werden weiter angerechnet.
Sonderregelung für Gaststätten
Eine Sonderregelung gilt für Gaststätten, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs - für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt - herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen.
Wenn also eine Pizzeria im November 2019 8.000 Euro Umsatz durch Verzehr im Restaurant und 2.000 Euro durch Außerhausverkauf hatte, erhält sie 6.000 Euro November-Hilfe. Das ist zunächst zwar etwas weniger als andere Branchen, bei denen 75 Prozent des Vergleichsumsatzes zugrunde gelegt wird. Zugleich kann die Pizzeria in diesem November deutlich mehr als die allgemein zulässigen 2.500 Euro (25 Prozent von 10.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.
Soloselbstständige können andere Umsätze zugrunde legen
Auch Soloselbstständigen soll nun geholfen werden. Wenn sie im November 2019 kaum Umsätze hatten, können sie für die Berechnung auch den durchschnittlichen Wochenumsatz im Vorjahr zugrunde legen. Für jüngere Unternehmen wird analog der Oktober 2020 herangezogen, möglich ist auch der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung. Zudem müssen Soloselbständige, die weniger als 5.000 Euro Förderung beantragen, keinen Steuer- oder Wirtschaftsberater einschalten.
Alle anderen Unternehmen müssen weiterhin einen Prüfer einbeziehen. Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden.
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November 05, 2020 11:39 ET (16:39 GMT)
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