Im Rahmen eines Kfz-Leasingvertrags genügt es in der Regel nicht, eine normale Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Teilkasko ist üblicherweise das Mindeste. Manchmal verlangen Leasinggeber jedoch auch eine Vollkaskoversicherung. Doch was ist, wenn der Leasingnehmer dann nicht nur eine herkömmliche ...Den vollständigen Artikel lesen ...