DJ Verband: Handwerksbetriebe bei November-Hilfen angemessen berücksichtigen
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat Nachbesserungen an den Hilfszahlungen für Unternehmen wegen des Corona-Lockdowns gefordert, um Handwerksbetriebe besser zu berücksichtigen. "Die November-Hilfen müssen aus Sicht des Handwerks die tatsächlichen Betroffenheiten unserer Betriebe in der Praxis in den Blick nehmen", forderte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. "Dies gelingt noch nicht."
Die Schließungen und Einschränkungen wirkten sich unmittelbar auf die im Messebau Tätigen, auf Kosmetiker oder die Lebensmittelhandwerke aus, aber sie hätten auch eine mittelbare Auswirkung auf Zulieferer von Gastronomie oder Veranstaltungen wie zum Beispiel Metzger, Bäcker, Bierbrauer, Weinküfer sowie auf Textil- oder Gebäudereiniger, die in der Hotellerie tätig sind.
"Wenn jetzt Hilfen gewährt werden, dann müssen sie diese Betroffenheiten deutlich stärker berücksichtigen, als es jetzt vorgesehen ist", forderte Schwannecke. Unterstützung brauchten Handwerksunternehmen, die schließen müssten, ebenso wie all jene Betriebe, die mittelbar von den Schließungen betroffen würden, weil ihre Auftraggeber selbst schließen müssten.
Vergleichbare Konstellationen und Umsatzauswirkungen in der Praxis müssten auch bei der Unterstützung gleich behandelt werden. Das gelte etwa für Betriebe aus dem Lebensmittelbereich, deren überwiegende Mehrheit neben dem klassischen Thekengeschäft Gastronomie betreibt wie beispielsweise der Bäcker mit angeschlossenem Cafébereich.
Diese Betriebe könnten ihre jeweiligen Umsatzanteile zwischen dem gastronomischen Bereich und dem Thekenbereich abgrenzen und sollten im Rahmen der Gastronomieregelung eine Erstattung in Höhe von 75 Prozent auf den gastronomischen Teil geltend machen können, verlangte der ZDH-Genreralsekretär. Er warnte auch vor Schaden für Wäschereien, obwohl diese wichtige Hygienedienstleister zur Pandemiebekämpfung seien.
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November 06, 2020 05:32 ET (10:32 GMT)
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