Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Widerrufsinformation für fehlerhaft erklärt, die von mehreren Banken im Zeitraum 2010 bis 2016 verwendet wurde. Betroffen sind vor allem die Sparda-Banken. Der Widerrufsjoker für Wohnungsdarlehen lebt weiter. In einem Verfahren gegen die Sparda Bank (Az. XI ZR 331/17) entschied der BGH, dass die Widerrufsbelehrung eines Kreditvertrags nicht korrekt formuliert ist. Konsequenz daraus ist, dass der Kunde das Darlehen noch Jahre nach Abschluss widerrufen kann und ...Den vollständigen Artikel lesen ...